Gesetzliche Rauchwarnmelde- pflicht in Deutschland

Laut Landesbauordnung (LBO) gelten folgende Grundsätze:

In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Auszug aus der LBO:

"Eigentümerinnen und Eigentüber bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31.12.2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.."